Insolvenz in Irland

Schuldenfreiheit in nur 

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Ansprüche aus deliktischem Verhalten oder sonstigen unerlaubten Handlungen können ebenso wie Steuer- und Sozialversicherungsschulden von der Restschuldbefreiung erfasst werden.

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Insolvenz in Irland

Innerhalb der Europäischen Union eröffnet kein anderes Verfahren so rasch den Weg aus der Verschuldung wie jenes in Irland. Bereits nach zwölf Monaten kann dort ein vollständiger finanzieller Neustart erreicht werden. Grundlage ist das fortschrittliche irische Insolvenzrecht, das seit dem Personal Insolvency Act 2012 eine zügige Entschuldung ermöglicht. Während des gesamten Verfahrens sichern großzügig bemessene Lebenshaltungspauschalen einen angemessenen Lebensstandard. Die in Irland erwirkte Schuldenbefreiung entfaltet aufgrund der EU-Insolvenzverordnung 2015/848 unmittelbare Wirkung in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten – ohne gesonderte Anerkennungsschritte.

Die Vorteile der EU-Insolvenz in Irland auf einen Blick

Irland verfügt über eines der effizientesten Entschuldungsmodelle Europas. Da die gesetzlich vorgesehene Phase nur zwölf Monate umfasst, kann der Weg zur vollständigen Schuldenbefreiung dort besonders schnell abgeschlossen werden. Im Vergleich zu vielen anderen EU-Staaten, in denen Verfahren mehrere Jahre in Anspruch nehmen, ermöglicht dieses System einen erheblich früheren finanziellen Neuanfang.

Professionelle Begleitung durch die EU-Insolvenz

Ein international aufgestelltes Fachteam aus spezialisierten Juristen und insolvenzrechtlichen Experten begleitet Sie kompetent durch den gesamten Ablauf. Dank umfassender Erfahrung und mehrsprachiger Betreuung in Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch behalten Sie in jeder Phase den Überblick. Beginnend mit einer unverbindlichen Ersteinschätzung bis hin zur Erlangung der vollständigen Schuldenbefreiung stehen Ihnen jederzeit qualifizierte Ansprechpartner zur Seite.

In nur zwölf Monaten wieder schuldenfrei

Irland sieht eine Wohlverhaltensphase von nur einem Jahr vor und verfügt damit über eines der kürzesten Insolvenzverfahren innerhalb der Europäischen Union. Nach Ablauf von zwölf Monaten kann die Restschuldbefreiung erlangt werden, was einen vergleichsweise frühen wirtschaftlichen Neuanfang ermöglicht. Im Vergleich dazu betragen die entsprechenden Zeiträume in vielen anderen EU-Mitgliedstaaten drei bis sechs Jahre.

Unser Insolvenz-Ansatz:

Ein effizientes Onboarding-Konzept mit klar definierten Prozessen gewährleistet eine rechtssichere COMI-Verlegung nach Irland. Für Sie organisieren wir:

Wohnsitz inklusive Mietvertrag

Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einem geeigneten Wohnsitz und bei dem Abschluss Ihres Mietvertrages. So ist gewährleistet, dass die Voraussetzungen für das Insolvenzverfahren in Irland geschaffen sind.

Sozialversicherungs-Anmeldung

Wir begleiten Sie bei der Anmeldung zur irischen Sozialversicherung sowie bei der Beantragung der PPS-Nummer und der PSC-Karte. Diese sind ebenfalls obligatorisch für die ordnungsgemäße und rechtssichere Abwicklung Ihres Insolvenzverfahrens.

Bankkonto

Wir unterstützen Sie bei der Eröffnung eines Bankkontos bei einer irischen Bank.

Mobilfunkvertrag

Wir unterstützen Sie bei dem Abschluss eines irischen Mobilfunkvertrages, sodass Sie im Besitz einer irischen Mobilfunknummer sind.

Arbeitsvertrag/Firmengründung

Wir unterstützen Sie bei dem Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem in Irland ansässigen Arbeitgeber oder bei der Gründung eines irischen Unternehmens.

Warum Kanzlei Counsel & Partner?

Nachvollziehbare Ergebnisse – Klarheit, auf die Sie sich verlassen können

Jede Entscheidung, die auf dieser Seite dargestellt wird, erzählt die Geschichte eines Menschen, der seine finanzielle Last hinter sich lassen konnte. Menschen, die sich einst ohne Perspektive fühlten und mit unserer Unterstützung den Weg in eine neue Zukunft gefunden haben.

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Fragen zur Insolvenz in Irland

In Irland ist die Wohlverhaltensphase auf nur zwölf Monate begrenzt und damit kürzer als in jedem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union. Diese besonders kurze Dauer macht das irische Insolvenzverfahren für viele Betroffene attraktiv, die möglichst schnell einen wirtschaftlichen Neustart anstreben.

Die Wohlverhaltensphase setzt unmittelbar mit der gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzverfahrens ein. Nach Ablauf der zwölf Monate erfolgt automatisch die Restschuldbefreiung („Discharge“). Ab diesem Zeitpunkt gelten die bisherigen Verbindlichkeiten als erlassen, sodass ein Neuanfang ohne Altlasten möglich ist.

Das irische Insolvenzrecht sieht eine besonders umfassende Restschuldbefreiung vor. In der Regel werden nahezu alle Schuldenarten einbezogen, darunter Steuer- und Bankschulden, Kredite und Bürgschaften, Geschäfts-, Miet- und Versorgungsverbindlichkeiten, Sozialabgaben, Schadensersatzforderungen sowie Nebenforderungen wie Zinsen und Inkassokosten.

Nach Abschluss des irischen Insolvenzverfahrens und Erteilung der Restschuldbefreiung können unberechtigte oder nicht mehr erforderliche Negativeinträge bei deutschen Auskunfteien gelöscht werden. Grundlage hierfür bilden unter anderem die europäische Insolvenzverordnung, datenschutzrechtliche Löschungsansprüche nach der DSGVO sowie die entsprechenden Regelungen des deutschen Datenschutzrechts.

Gleichzeitig erlangen Sie Ihre uneingeschränkte wirtschaftliche Handlungsfähigkeit zurück. Ab diesem Zeitpunkt können Sie wieder uneingeschränkt am Geschäftsverkehr teilnehmen, etwa Bankverbindungen eröffnen, Finanzierungen eingehen, Verträge schließen, unternehmerisch tätig werden oder Verpflichtungen als Bürge übernehmen.

Für die Einleitung eines irischen Insolvenzverfahrens müssen bestimmte rechtliche Kriterien erfüllt sein. Entscheidend ist insbesondere, dass sich der Mittelpunkt der persönlichen und wirtschaftlichen Interessen für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten in Irland befindet (COMI-Prinzip). Die hierfür erforderlichen organisatorischen Schritte können vollständig übernommen werden.

Darüber hinaus ist ein Mindestschuldenstand von 20.000 Euro erforderlich. Zudem muss eine tatsächliche Zahlungsunfähigkeit vorliegen, das heißt, bestehende Verpflichtungen können nicht mehr fristgerecht erfüllt werden.

Die Kosten des Verfahrens sind im europäischen Vergleich sehr gering. Die staatliche Gerichtsgebühr beträgt derzeit 200 Euro, wodurch das irische Insolvenzverfahren auch für finanziell stark belastete Personen realisierbar bleibt.

Das irische Insolvenzrecht sieht nur wenige Fälle vor, in denen Schulden nicht von der Restschuldbefreiung erfasst werden. Zu den ausdrücklich ausgenommenen Forderungen zählen insbesondere:

  • gesetzliche Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern oder Ehegatten

  • strafrechtlich verhängte Geldstrafen

  • Verbindlichkeiten, die erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen

  • bestimmte Studienkredite, abhängig von ihrer konkreten Ausgestaltung

Besonderheit bei deliktischen Ansprüchen:
Anders als in vielen anderen EU-Mitgliedstaaten fallen in Irland Schadensersatzforderungen aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen grundsätzlich unter die Restschuldbefreiung. Maßgeblich ist dabei folgende Unterscheidung:

 

  • Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche werden von der Restschuldbefreiung erfasst – auch bei vorsätzlichem Fehlverhalten

  • Strafrechtliche Geldbußen bleiben ausgeschlossen, sofern sie durch ein Strafgericht verhängt wurden

Ja. Als Unionsbürger behalten Sie auch im laufenden Insolvenzverfahren Ihr uneingeschränktes Recht auf Freizügigkeit. Die europäische Freizügigkeitsregelung garantiert die freie Bewegung innerhalb der EU, und das irische Insolvenzrecht sieht keinerlei Beschränkungen dieses Grundrechts vor.

Keine Einschränkung der persönlichen Freiheit
Ein Insolvenzverfahren ist keine strafrechtliche Maßnahme. Es gibt weder Aufenthaltsauflagen noch Reiseverbote. Sie bleiben rechtlich vollkommen frei und können sich jederzeit innerhalb und außerhalb Irlands bewegen – sei es aus privaten, familiären oder beruflichen Gründen.

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